Gerichtsdolmetscher | Justizdolmetscher | Zürich & Ganze Schweiz

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Gerichtsdolmetscher – anspruchsvolle Tätigkeit für Recht und Ordnung.

Der Spruch «Jede Aussage kann und wird vor Gericht gegen Sie verwendet werden.» ist aus Film und Fernsehen bekannt und macht deutlich, wie sehr jedes Wort bei einem Gerichtsprozess ins Gewicht fallen kann. Was passiert aber, wenn bei einem Prozess oder einer anderen damit zusammenhängenden Zusammenkunft Kläger und Beklagte nicht die gleiche Sprache sprechen?

Wenn in der Schweiz ein Prozessbeteiligter die am Gericht gesprochene Sprache nicht beherrscht, kann ein sogenannter Gerichtsdolmetscher hinzugezogen werden. Dieser sorgt für eine lückenlose Verständigung zwischen allen beteiligten Parteien und übersetzt in die jeweiligen Zielsprachen. Der Gerichtsdolmetscher muss sich dabei der besonderen Herausforderung stellen, die das Dolmetschen während einer Gerichtsverhandlung mit sich bringt: Die Dolmetschenden müssen sämtliche Aussagen präzise wiedergeben und dürfen bei der Übersetzung weder interpretieren noch kürzen oder ausschmücken. Dazu müssen Justizdolmetscher neben erstklassigen Kenntnissen in beiden Verhandlungssprachen auch hervorragende Kenntnisse über das Schweizer Rechtssystem sowie juristische Vorgaben und Fachbegriffe haben und mit den Abläufen vor Gericht vertraut sein.

Was genau macht ein Gerichtsdolmetscher?

Der Gerichtsdolmetscher dolmetscht für den Beklagten oder den Kläger oder tritt als Dolmetscher des Gerichts auf. Wird der Gerichtsdolmetscher für den Beklagten oder den Kläger tätig, übersetzt er die Aussagen der anderen Personen in die Zielsprache des Beklagten oder des Klägers. Die beklagte oder klagende Partei wird über die Anklagepunkte und den Ablauf der Verhandlung informiert, muss aber der Verhandlung vollständig und möglichst ohne Zeitverzögerung folgen können.

Beim Dolmetschen für das Gericht werden Aussagen des Beklagten, Zeugen oder anderen Personen in die vom Gericht genutzte Amtssprache übersetzt.

Zudem müssen Gerichtsdolmetschende bei Befragungen oder Anhörungen durch Polizei oder Staatsanwaltschaften das sogenannte Einvernahmeprotokoll verdolmetschen.

Dolmetschtechniken beim Dolmetschen im Gericht

Bei Gericht können verschiedene Dolmetschtechniken zum Einsatz kommen. Die Wahl der Technik richtet sich unter anderem danach, für wen übersetzt wird.

Macht der Beklagte von der Arbeit eines Gerichtsdolmetschers Gebrauch, wird üblicherweise Simultandolmetschen angewandt, wobei die Sonderform des Flüsterdolmetschens gebräuchlich ist. Hier wird dem Beklagten die Übersetzung während der Verhandlung ins Ohr geflüstert, sodass der Prozess ohne grössere Zeitverzögerung ablaufen kann.

Wird für das Gericht gedolmetscht, findet häufig das sogenannte Konsekutivdolmetschen Anwendung. Hierbei werden einzelne Gesprächsabschnitte zeitversetzt verdolmetscht. Darüber hinaus muss der Gerichtsdolmetscher auch die Ablatt-Übersetzung beherrschen. Bei dieser auch als Stegreifübersetzung bekannten Technik, müssen die Dolmetschenden direkt im Prozess übersetzen, etwa, wenn Beweismittel vorgelegt werden.

Benötigen Sie die Hilfe eines Gerichtsdolmetschers bei einer Gerichtsverhandlung, einer Schlichtungsverhandlung, einem Schiedsverfahren oder sogar bei der Unterzeichnung eines Vertrags oder einer anderen rechtlichen Angelegenheit? Kontaktieren Sie uns gerne. Wir finden für Sie die passende Lösung.

Wo und wobei wird das Gerichtsdolmetschen eingesetzt?

Ein Gerichtsdolmetscher ist in der Regel immer direkt vor Ort tätig. Neben dem Gericht kann ein Gerichtsdolmetscher auch zu anderen Schauplätzen gerufen werden, an denen juristische Handlungen stattfinden, etwa zu Behörden wie der Polizei oder der Staatsanwaltschaft.

Der juristische Kontext kann bei verschiedensten Belangen gegeben sein. Neben Strafverfahren können auch weitere Verfahren, wie etwa Scheidungsverfahren, Eheschutzverfahren oder Schlichtungsverfahren, sowie Einvernahmen Anlass für den Einsatz eines Gerichtsdolmetschers sein.

Darüber hinaus kann das Gerichtsdolmetschen auch in den Räumlichkeiten von den Anwälten nötig sein, etwa bei Beurkundungen, beim Notar, wenn Akteninhalte übersetzt oder Handlungen verdolmetscht werden müssen oder beim Standesamt bei der Vaterschaftsanerkennung. Weitere Anlässe sind unter anderem noch Vertragsverhandlungen sowie Ehevorbereitungsverfahren und Eheschliessungen.

Besondere Anforderungen an Gerichtsdolmetschende

Dolmetschende, die als Justizdolmetscher tätig sein möchten, müssen besondere Anforderungen erfüllen. Neben ihren ausgezeichneten Kenntnissen in beiden Zielsprachen müssen sie mit den juristischen Gegebenheiten des Schweizer Rechtssystems vertraut sein. Sie müssen über das juristische Fachvokabular in beiden Sprachen verfügen, um alle Vorgänge, Aussagen und Handlungen verstehen und genau übersetzen zu können und über die Abläufe bei Gericht informiert sein. Dies spielt nicht nur für den zeitlich ungestörten Ablauf der Verhandlung eine wichtige Rolle, sondern auch, um die Etikette bei Gericht einhalten zu können: Dolmetschende müssen wissen, welche Gepflogenheiten in ihrem Kanton bei Gericht herrschen, etwa, wann sie sprechen dürfen und wie sie bei Unstimmigkeiten oder Verständnisfehlern eine Berichtigung vornehmen dürfen.

Um in der Schweiz als Gerichtsdolmetscher tätig werden zu dürfen, benötigen Dolmetschende eine Akkreditierung, wobei diese sich von Kanton zu Kanton unterscheiden kann.

Je nach Ort der Ausübung müssen die Dolmetschenden nach einem ersten Auswahlverfahren ihre Fachkenntnisse als Dolmetschende nachweisen und weitere Prüfungen zum Thema Rechtskunde oder speziellen Dolmetschtechniken bestehen. Auch die Teilnahme an Kursen, die auf die speziellen Anforderungen vorbereitet, kann Bedingung sein. Ferner müssen die Interessenten einen einwandfreien Leumund nachweisen können: Dies umfasst, dass die dolmetschende Person keine eingetragenen Verstösse gegen gesetzliche Vorschriften oder Verfügungen begangen haben darf und zudem kein hängiges Strafverfahren bestehen darf. Der Nachweis über einen einwandfreien Leumund ist über das sogenannte Leumundszeugnis möglich, das bei der zuständigen Behörde beantragt werden kann.

Der Gerichtsdolmetscher muss moralisch über jeden Zweifel erhaben sein, sollte so neutral und distanziert wie möglich agieren und mit der psychisch fordernden Situation eines Gerichtsverfahrens umgehen können.

Zusammenarbeit mit akkreditierten Behörden- und Gerichtsdolmetschern

Unsere Geschäftsführerin, Silvia Cerrella Bauer, ist akkreditierte Dolmetscherin beim Obergericht des Kantons Zürich und mit den Besonderheiten des Schweizer Rechtspflegesystems bestens vertraut. Seit vielen Jahren ist sie regelmässig als Dolmetscherin für die Privatwirtschaft, Ermittlungsbehörden und Gerichte im Einsatz und verfügt über ein grosses Netzwerk von erfahrenen Gerichtsdolmetschern in zahlreichen Sprachen.

Sie suchen einen akkreditierten Gerichtsdolmetscher? Zögern Sie nicht, mit uns Kontakt aufzunehmen. Wir verfügen über ein grosses Netzwerk und finden für Ihre Sprachen und Anliegen eine kompetente Fachperson.

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